-
BIKAR ist berechtigt, Zuschnitte gemäß Kundenvorgabe, mit Charge, Angabe der Legierung und Bevollmächtigtenkürzel zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit des Materials zu stempeln.
Aus der Bescheinigung des TÜV Rheinland®:
"Hiermit wird bescheinigt, dass die BIKAR-METALLE GmbH die zu stellenden Qualitätsanforderungen zur Übertragung der Werkstoffkennzeichnung im Rahmen einer spezifischen Überprüfung nachgewiesen hat. Die erforderlichen Verfahren und Einrichtungen sowie sachkundiges Personal für die Übertragung der Kennzeichnung sind vorhanden."Prüfgrundlage:
Richtlinie 2014/68/EU, Anhang I, Kap. 3.1.5, EN 764-5, Abs. 6.2.2 AD 2000 HP0, Abs. 4Geltungsbereich:
Übertragung der Kennzeichnung (Umstempelung) von metallischen Werkstoffen mit Prüfbescheinigungen DIN EN 10204 - 2.1, 2.2 oder 3.1Download
64 kB 61 kB -